Wann ist ein Energieausweis auszustellen bzw. erforderlich?
Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Energetische Kennwerte (Endenergiebedarf) müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Bei den Energieausweisen wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden.
Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf Ihres Gebäudes detailliert berechnet anhand der Berechnungsmethoden nach dem Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG).
Bei einem Verbrauchsausweis wird der Energieausweis auf Grundlage der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre berechnet.
Gerne prüfe wir, ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis notwendig ist und erstellen Ihnen den passenden Energieausweis.