Energieberatung für Wohngebäude (iSFP)

 

Warum ist für jeden Hausbesitzer eine Energieberatung sinnvoll?

Als Ihr unabhängiger Energieberater nehmen wir eine ausführliche Bestandsanalyse vor, in der wir die Gebäudehülle und die Haustechnik begutachten.

Anhand der Energieberatung zeigen wir Ihnen gezielt die Schwachstellen Ihres Gebäudes auf und entwickeln geeignete Maßnahmen zur effektiven Beseitigung.

In einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) werden die Kosten der Sanierungsmaßnahmen sowie die Einsparungen an Energie aufgeführt.

Durch die Dämmung der Außenwände, der Kellerdecke, des Daches, den Austausch der Fenster oder der Erneuerung der Heizungsanlage können Sie nicht nur Energie einsparen, sondern Sie tragen auch zur Reduktion der CO2-Emissionen bei und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zu einem klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland.

 

Für Welche Gebäude kommt eine Energieberatung in Betracht?

Eine Energieberatung ist für jedes Gebäudes sinnvoll. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude. Eine BAFA-Energieberatung kann grundsätzlich für jedes Wohngebäude in Anspruch genommen, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.

 

Auch für bereits sanierte Gebäude kann eine Energieberatung sinnvoll sein. Wir analysieren die bereits umgesetzten Maßnahmen und zeigen Ihnen weiteres Verbesserungs- und Einsparpotenzial auf.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Energieberatung für Wohngebäude wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert: Die Förderhöhe beträgt 50 % der Beratungskosten und maximal

  • 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
  • 850 € bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten

 

Erhöht sich die Förderung bei Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans?

Werden Maßnahmen als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um zusätzliche 5 %. Zudem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.