Warum werden energetische Sanierungen gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die energetische Sanierung von Gebäuden. Dadurch soll der CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden reduziert werden und das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber dem Basisjahr von 1990 zu
reduzieren, erreicht werden.
Welche KfW-Förderprogramme gibt es?
Mit dem Förderprogramm 261 soll durch einen zinsvergünstigten Kredit energetische Maßnahmen bei Sanierungen gefördert werden. Daneben wird ein Teil der Darlehensschuld durch einen Tilgungszuschuss erlassen. Dieser ist abhängig vom energetischen Niveau Ihres Gebäudes.
Wie werden Sanierungen von Bestandsgebäuden gefördert?
Im Rahmen der KfW-Förderprogramme stehen folgende Energiestandards zur Verfügung:
Dabei müssen bestimmte Kennwerte der Gebäudehülle und der Haustechnik erfüllt werden. Die Höhe des KfW-Tilgungszuschusses ist abhängig von dem erreichten Effizienzhausstandard. Je besser der Energiestandard, desto höher ist der KfW-Tilgungszuschuss.
Für das KfW-Förderprogramm 261 sind derzeit folgende Zuschüsse möglich:
Maßnahme | Höhe des Zuschusses |
Effizienzhaus 40 | 20 %, bis zu 24.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 EE | 25 %, bis zu 37.500 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 55 | 15 %, bis zu 18.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 55 EE | 20 %, bis zu 30.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 70 | 10 %, bis zu 12.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 70 EE | 15 %, bis zu 22.500 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 85 | 5 %, bis zu 6.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus 85 EE | 10 %, bis zu 15.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus Denkmal | 5 %, bis zu 6.000 € je Wohneinheit |
Effizienzhaus Denkmal EE | 10 %, bis zu 15.000 € je Wohneinheit |
Wir beraten Sie gerne, welcher KfW-Energiestandard für Ihr Wohngebäude zu erreichen und sinnvoll umzusetzen ist.