Bei Altbauten oder nicht sanierten Gebäuden entweicht Raumluft durch Fugen von Fenstern oder Türen. Dadurch kommt es zu einem natürlichen Luftaustausch im Gebäude.
Warum gibt es bei Neubauten oder sanierten Gebäuden Probleme?
Das Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG) fordert bei der Errichtung von Gebäuden eine luftdichte Bauweise. Mit solch einer dichten Gebäudehülle sinkt jedoch der Luftwechsel durch Infiltration, wie z.B. Undichtigkeiten bei älteren Fenstern oder Türen. Der notwendige Mindestluftwechsel ist damit nicht mehr gewährleistet. Dieser Mindestluftwechsel muss jedoch nutzerunabhängig sichergestellt sein, das Fensterlüften durch den Nutzer ist dabei nicht ausreichend.
Mögliche Folgen einer zu luftdichten Bauweise können sein:
Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen?
Nach der DIN 1946-6 wird die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen geprüft. Sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich, wird durch Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 der Mindestluftwechsel sichergestellt. Dieser kann durch eine freie Lüftung oder durch eine mechanische Lüftungsanlage gewährleistet werden.
Bei einer Sanierung eines Bestandsgebäudes ist die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 zu prüfen, wenn
Die Prüfung lüftungstechnischer Maßnahmen ist dabei besonders zu prüfen, da durch den Einbau neuer Fenster oder die Abdichtung der Dachfläche der zuvor erhöhte Luftwechsel durch Infiltration deutlich reduziert wird. Die Folgen können eine erhöhte Raumluftfeuchte und Schimmelbildung in den Räumen sein.
Wir prüfen die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen und erstellen Ihnen das Lüftungskonzept für Ihr Wohngebäude.